Ausstattung und
Regelungen
Präsenz-Unterricht:
- Wir arbeiten mit E-Piano / Keyboard und Sing-A-Longs.
- Ein Mikrofon samt Stativ und Box steht zur Verfügung.
- Der Unterrichtsraum ist groß und beheizt.
- Im Gesangsstudio "Be Vocal" in Montabaur und in der Musikschule steht Internet zur Vefügung.
- Parkplätze sind vorhanden - an der Musikschule in Höhr-Grenzhausen kostenfrei, in Montabaur ab 17:00 Uhr kostenfrei.
Online-Unterricht:
Für den Online-Unterricht wird folgendes benötigt:
- eine stabile Internetverbindung
- ein Laptop, Computer oder Tablet mit einer eingebauten Kamera oder externen Web-Cam, sowie einem funktionsfähigen Mikrofon oder externen Mikrofon (bitte kein Handy)
- die Software Zoom oder Skype (Alternativen nach Absprache)
- ein ruhiger, heller Raum
Regelungen (für den privaten Unterricht in Montabaur und Online):
- bei Anzeichen einer Erkältung / Grippe oder ähnlichen Krankheiten bitte nicht zum Unterricht erscheinen
- sollte man sich trotz Symptomen so gut fühlen Unterricht machen zu können, kann dieser auch online durchgeführt werden
- sollte man selbst oder im gleichen Haushalt lebende Personen an Corona erkrankt sein, bitte umgehend Bescheid geben
- Online-Unterricht ist in der Gesamtqualität adäquat zu Präsenzunterricht
- Absagen sollten mindestens 24 Stunden vorher getroffen werden. Bei weniger als 24 Stunden gilt die Stunde als erteilt und wird vergütet (Ausnahmen in Härtefällen). Die vereinbarte Stunde kann übertragen werden.
- Stunden, die von der Lehrkraft abgesagt werden, werden nachgeholt oder zurückerstattet oder bei beidseitigem Einverständnis online erteilt
- Bitte immer etwas zu Trinken mitbringen (am besten Wasser oder Tee)
- Noten / Texte sollten in der Regel selbst besorgt und mitgebracht werden
- 5er- und 10er-Karten haben die Gültigkeit von drei Jahren
- Unterrichtsverträge sind mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Monats zu kündigen (Ausnahmen in Härtefällen)
- Bei Kartensystemen wird die Gebühr bei Kauf und vor Erteilung der ersten Stunde in voller Höhe fällig
- Bei Unterrichtsverträgen ist das Monats-Honorar jeweils zum Ersten des darauffolgenden Monats auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen
- Die Teilnahme an Schüler:innen-Konzerten sind absolut freiwillig
Stand: 2024