Ausstattung und 

Regelungen



Präsenz-Unterricht:

 

  • Wir arbeiten mit E-Piano / Keyboard und Sing-A-Longs.
  • Ein Mikrofon samt Stativ und Box steht zur Verfügung.
  • Der Unterrichtsraum ist groß und beheizt.
  • Im Gesangsstudio "Be Vocal" in Montabaur und in der Musikschule steht Internet zur Vefügung.
  • Parkplätze sind vorhanden - an der Musikschule in Höhr-Grenzhausen kostenfrei, in Montabaur ab 17:00 Uhr kostenfrei.

 

Online-Unterricht:

 

Für den Online-Unterricht wird folgendes benötigt:

  • eine stabile Internetverbindung
  • ein Laptop, Computer oder Tablet mit einer eingebauten Kamera oder externen Web-Cam, sowie einem funktionsfähigen Mikrofon oder externen Mikrofon (bitte kein Handy)
  • die Software Zoom oder Skype (Alternativen nach Absprache)
  • ein ruhiger, heller Raum

 

Regelungen (für den privaten Unterricht in Montabaur und Online):

 

  • bei Anzeichen einer Erkältung / Grippe oder ähnlichen Krankheiten bitte nicht zum Unterricht erscheinen
  • sollte man sich trotz Symptomen so gut fühlen Unterricht machen zu können, kann dieser auch online durchgeführt werden
  • sollte man selbst oder im gleichen Haushalt lebende Personen an Corona erkrankt sein, bitte umgehend Bescheid geben
  • Online-Unterricht ist in der Gesamtqualität adäquat zu Präsenzunterricht
  • Absagen sollten mindestens 24 Stunden vorher getroffen werden. Bei weniger als 24 Stunden gilt die Stunde als erteilt und wird vergütet (Ausnahmen in Härtefällen). Die vereinbarte Stunde kann übertragen werden.
  • Stunden, die von der Lehrkraft abgesagt werden, werden nachgeholt oder zurückerstattet oder bei beidseitigem Einverständnis online erteilt
  • Bitte immer etwas zu Trinken mitbringen (am besten Wasser oder Tee)
  • Noten / Texte sollten in der Regel selbst besorgt und mitgebracht werden
  • 5er- und 10er-Karten haben die Gültigkeit von drei Jahren
  • Unterrichtsverträge sind mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Monats zu kündigen (Ausnahmen in Härtefällen)
  • Bei Kartensystemen wird die Gebühr bei Kauf und vor Erteilung der ersten Stunde in voller Höhe fällig
  • Bei Unterrichtsverträgen ist das Monats-Honorar jeweils zum Ersten des darauffolgenden Monats auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen
  • Die Teilnahme an Schüler:innen-Konzerten sind absolut freiwillig

 

Stand: 2024